Umwelt und Gesundheit

Das richtige Verbraucherverhalten ist entscheidend. Die potenziellen Wirkungen von Leuchtstofflampen und LED-Lampen auf Gesundheit und Umwelt sind im Zuge des Glühlampenverbots intensiv diskutiert worden.

Internationale Studien haben gezeigt, dass die Risiken gering sind, vorausgesetzt, die Lampen werden korrekt verwendet und entsorgt. Hier wird ein kurzer Überblick zu den wesentlichen Umwelt- und Gesundheitsaspekten gegeben.

Elektromagnetische Felder

In unserem täglichen Leben haben wir es mit einer Vielzahl von Produkten zu tun, die elektrische Felder erzeugen, wie beispielsweise Mobiltelefone, TV-Empfänger, PCs, aber auch Leuchtstofflampen und auch LEDs.

Internationale Studien haben allerdings gezeigt, dass die durch Lampen erzeugten elektromagnetische Felder deutlich unter den Grenzwerten liegen, bei welchen Gesundheitsauswirkungen möglich sind. Bei dauerhafter Exposition wird jedoch empfohlen, einen Abstand von 20 cm zu den Lampen einzuhalten. Dies ist mit Ausnahme von Schreibtisch- und Nachttischbeleuchtung für die meisten Anwendungen ohnehin gewährleistet.

UV-Strahlung

LED-Lampen geben nur wenig UV-Licht ab und sind daher auch für Personen mit UV-Empfindlichkeit entsprechend geeignet.

Photobiologische Sicherheit

Blaues Licht hoher Intensität kann Schädigungen auf der Netzhaut des Auges hervorrufen. Optisch verstärkte LEDs mit hohem Blaulichtanteil können diesbezüglich theoretisch ein Risiko darstellen. Eine Gefährdung besteht nur bei klaren Lampentypen und bei entsprechend naher Exposition und direkter Blickrichtung zur Lichtquelle.

Potenziell gefährdet sind daher Personen, die sich von einer zu hellen Lichtquelle nicht automatisch abwenden (z. B. Babys und Kleinkinder). Die Europäische Norm EN 62471 definiert Risikoklassen für Blaulichtgefährdung. Problematisch sind Lampen mit einer Risikoklasse > 1. Solche Lampentypen dürfen als Ersatzlampen für Birnen, Kerzen und Spots im Haushaltsbereich nicht angeboten werden (CE Kennzeichnung). Sie können jedoch eingebaut in LED-Leuchten in den Handel gelangen. Gewisse Vorsicht ist daher beim Kauf von LED-Leuchten geboten. Dort muss die Risikoklasse entsprechend angeführt sein und sollte vom Käufer geprüft werden.

Entsprechende Umsicht ist vor allem bei Schreibtisch- oder Nachttischlampen geboten, zumal dort auch die Expositionsdistanz klein sein kann. Bei Schreibtischlampen ist es grundsätzlich auch zweckmäßig, dass keine direkte Blendung ins Auge gegeben ist, sondern das Licht primär auf die Arbeitsfläche gelenkt wird.

Studien haben gezeigt, dass die Blaulichtwirkung bei verschiedenen Produkten erheblich variiert, jedoch von den erwähnten Fällen abgesehen, als unbedenklich eingestuft werden kann.

Quecksilber

LED-Lampen enthalten kein Quecksilber. Quecksilberhaltige Leuchtstoffröhren und Kompaktleuchtstofflampen im Haushalt sollten sukzessiv durch LED ersetzt werden. Es ist auf eine fachgerechte Entsorgung der Röhren und Energiesparlampen über entsprechende Sammelstellen und den Handel zu achten. Die enthaltenen giftigen Problemstoffe dürfen keinesfalls über den Restmüll entsorgt werden.

Flimmern

LED-Lampen können gegebenenfalls flimmern. Inwiefern sich Flimmern auf die Gesundheit auswirkt, ist noch nicht abschließend erforscht. Wirkungen auf Personen mit Epilepsieerkrankung sind nachgewiesen, ebenso Symptome wie Kopfweh oder Ermüdung. Gute LED-Produkte flimmern nicht. Allerdings bekommt man Informationen dazu nur aus Produkttests. Flimmereffekte lassen sich allerdings auch mit der Smartphone-Kamera feststellen. Gesetzlich verpflichtende Anforderungen hinsichtlich dieses Kriteriums kommen mit der neuen Beleuchtungsverordnung 2021.